Reisen mit den Vereinsflugzeugen

 

Wohin darf man fliegen, wie erfolgt die Abrechnung, wie lange kann man ein Flugzeug mieten?

Grundsätzlich kann mit den FZT-Flugzeugen innerhalb Europa überall hingeflogen werden.

Es liegt aber in der Verantwortung des verantwortlichen Piloten zu überprüfen, ob im Zielland der Versicherungsschutz für das Flugzeug besteht, die Pilotenlizenz den Vorschriften entspricht und ob besondere Einreisegenehmigungen nötig sind.

Die Abrechung erfolgt, wie immer, nach dem Betriebsstundenzähler des Flugzeuges. Dieser startet ab einer Vorwärtsgeschwindigkeit von ca. 35 kts. Damit werden also nur die reinen Flugzeiten, jedoch keine Bodenzeiten abgerechnet.
Auch bei mehrtägiger Mietdauer werden nur die Flugzeiten verrechnet
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Muss im Ausland getankt werden, wird der Sprit zum aktuellen Einkaufspreis des Vereins dem Piloten in Innsbruck gutgeschrieben.

Die Mietdauer für ein Flugzeug ist an sich zeitlich nicht eingeschränkt, kann aber im Interesse anderer Vereinsmitglieder natürlich nicht zu lange sein, daher wurden als Maximalwert rund 10 Tage festgelegt.

Ebenso müssen als "fair use" Regelung für eine mehrtägigte Miete in Summe mindestens folgende Flugzeiten anfallen:

  • 1. und 2. Tag: je 2 Flugstunden
  • jeder weitere Tag: 1 Flugstunde

So werden beispielsweise bei einer Mietdauer von 6 Tagen mindestens 8 h Flugzeit verrechnet.