Ähnlich den Voraussetzungen, die man für einen Führerschein benötigt, müssen ein paar Dinge nachgewiesen werden: 1) Medical Es ist eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung bei einem speziell zugelassenen Fliegerarzt nötig. Für Privatpiloten reicht die Tauglichkeit Klasse 2, Berufspiloten oder solche, die das werden wollen, müssen Tauglichkeitsklasse 1 nachweisen. Für Klasse 2 reicht ein "normaler" Gesundheitszustand aus. Herz- Kreislauferkrankungen, Lungenschäden und nicht korrigierbare Fehlsichtigkeit können eine Tauglichkeit aber verhindern. Verbindliche Auskunft kann hier aber nur ein Fliegerarzt geben. 2) Alter Beim ersten Alleinflug während der Ausbildung muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Ausstellung des PPL(A) muss das 17. Lebensjahr vollendet sein. Übersetzt heißt das, dass bereits vor dem 16. Lebensjahr mit der Ausbildung begonnen werden kann!! 3) Polizeiliches Führungszeugnis Hier sollten keine Straftaten eingetragen sein.  Mit den Unterlagen und einem Antragsformular kann beim österreichschen Aeroclub ÖAEC die Ausstellung eines Flugschülerausweises beantragt werden. Nach Erhalt des Ausweises kann bereits mit der praktischen Ausbildung begonnen werden. Übrigens: Die Fliegersprache ist Englisch. Dabei reichen durchaus Kenntnisse auf Hauptschul- Niveau aus. Wer sich aber auf Flüge im Inland beschränkt, kann auch fast ohne Englisch auskommen! |