Die Voraussetzungen, eine Flugausbildung bis zum Abschluss durchführen zu können, sind: Medical Es ist eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung bei einem speziell zugelassenen Fliegerarzt nötig. Für Privatpiloten reicht die Tauglichkeit Klasse 2, Berufspiloten oder solche, die das werden wollen, müssen Tauglichkeitsklasse 1 nachweisen. Für Klasse 2 reicht ein "normaler" Gesundheitszustand aus. Herz- Kreislauferkrankungen, Lungenschäden und nicht korrigierbare Fehlsichtigkeit können eine Tauglichkeit aber verhindern. Verbindliche Auskunft kann hier aber nur ein Fliegerarzt geben. Alter Beim ersten Alleinflug während der Ausbildung muss man das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Ausstellung des PPL(A) muss das 17. Lebensjahr vollendet sein. Übersetzt heißt das, dass bereits vor dem 16. Lebensjahr mit der Ausbildung begonnen werden kann!! Zutrittsberechtigung Flughafen Nach dem Beitritt zum Verein kann eine Erlaubniskarte für Zutritt in das Flughafengelände beantragt werden. Dazu muss ein kleiner Fernkurs mit Prüfung absolviert werden. Bis zur Ausstellung der Zutrittsberechtigung erfolgt der Zutritt in Begleitung eines Fluglehrers. Flugschülerausweis Seit 08.April 2013 braucht man keinen Flugschülerausweis mehr!
Englischkenntnisse Die internationale Fliegersprache ist Englisch. Am Beginn reichen durchaus Kenntnisse auf Hauptschul- Niveau aus. Wer sich auf Flüge im deutschsprachigen Bereich beschränkt, kann auch (fast) ohne Englisch auskommen!
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