Für die Durchführung von Flügen bei Nacht (NVFR) sind mindestens fünf zusätzliche Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon drei Stunden mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand.
Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen.
Diese Berechtigung kann im Verein nach erfolgreicher PPL-Ausbildung und Umstieg auf DA40 erworben werden. Der Abschluss dieser Ausbildung erfordert nach den JAR-FCL Bestimmungen keine zusätziche Prüfung! |